Übersetzungen
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Beglaubigte Übersetzungen
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Ob Sie heiraten, umziehen oder im anderen Land studieren möchten, ohne Übersetzungen Ihrer Urkunden bzw. Zeugnisse geht es kaum. Die Behörden verlangen von Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung kann nur von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Die Beeidigung erfolgt durch Landgerichte der einzelnen Bundesländer.
Die Übersetzung trägt den Titel Die beglaubigte Übersetzung aus dem Slowakischen, das Ende der Übersetzung ist markiert und die Struktur der Originalvorlage (Rückseite, Stempel, unlesbare Unterschrift) sowie eventuelle Auffälligkeiten werden kommentiert. Am Ende steht der Beglaubigungsvermerk, in dem der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Hier wird ebenfalls vermerkt, ob die Übersetzung anhand eines Originals, einer beglaubigten Kopie oder einer Kopie übersetzt wurde. Der Beglaubigungsvermerk trägt die Unterschrift des Übersetzers und ist mit seinem Stempelabdruck versehen. Die Übersetzung wird mit der Kopie der Vorlage zusammengeheftet oder mit der notariellen Aktenschnur gebunden.
Zu Qualitätsmerkmalen der beglaubigten Übersetzungen zählt außer adäquater und fehlerfreier Übertragung des Inhalts in die Zielsprache auch das Schriftbild, das der graphischen Gestaltung des Originals weitgehend entsprechen sollte. Originalgetreues Schriftbild sollte u.a. dem Empfänger der Übersetzung leichtere Orientierung in der Urkunde ermöglichen. Diese Arbeit macht nicht selten aufwändige Formatierung notwendig und ist nicht zu unterschätzen.
Die beglaubigte Übersetzung ist keine Bestätigung der Echtheit der Urkunde - dafür wird meistens eine Apostille benötigt, die Sie bereits vor der Übersetzung besorgen müssen.
Für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung müssen Sie lediglich ein Exemplar Ihrer Urkunde (Original, beglaubigte Kopie oder Kopie)
- persönlich vorbeibringen
- per Post (am besten per Einschreiben) senden oder
- abholen lassen (gegen eine extra Gebühr)
Für die Beschleunigung des Übersetzungsvorgangs können Sie die Urkunde vorab faxen oder eingescannt per E-Mail schicken.












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